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SSS: Sportseeschifferschein

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

SSS: Voraussetzungen

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF See
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich

SSS: Umschreibung und Ersatz

Hier finden Sie Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen für den Sportseeschifferschein.

SSS: Prüfung

Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen umfangreiche Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern (vier Teilprüfungen) nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Die vier Teilprüfungen können unabhängig voneinander oder kombiniert abgelegt werden.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Im Fach Navigation

  • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
  • Karte 1/INT 1
  • Begleitheft SSS/SHS Stand ab 2005 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln (wir empfehlen die aktuellste Auflage zu verwenden)
  • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte etc.
  • Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar)

Nicht erlaubt sind:

  • eigene Formelsammlungen
  • Laptop, Tablet, Smartphone etc.

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Im Fach Schifffahrtsrecht

Im Fach Seemannschaft und im Fach Wetterkunde

  • keine besonderen Hilfsmittel

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Seemannschaft
    • Rettungsmannöver
    • Notfall-Management
    • Handhabung der Yacht
    • Technik an Bord
  • Navigation
    • Papierseekarte/Nautische Literatur
    • ECS
    • Radar
  • Wetterkunde

Mit Antriebsmaschine
Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

SSS: Gebühren

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.


Gebühren und Auslagen werden durch die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST) erhoben.

1.Zulassung31,62 Euro
2.Prüfung Praxis204,37 Euro
3.Prüfung Theorie (Zwei oder mehr Fächer an einem Tag)148,73 Euro
4.Abnahme Prüfung Theorie in einem Einzelfach98,81 Euro
5.Erteilung Führerschein 29,93 Euro
1.-5. inkl. MwSt.

Eine Benachrichtigung zur Prüfung sowie die Rechnung erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin.

SSS: Anmeldung und Anmeldeunterlagen

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei der Zentralen Verwaltungsstelle erfolgen. Diese entscheidet über die Zulassung.
Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 1 Monat vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck (für Theorie und Praxis, s.u.)
  • Kopie des Sportküstenschifferscheins (wenn vorhanden)
  • Seemeilennachweis entsprechend Zulassungsvoraussetzungen (Seemeilen-Nachweis)
  • Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), spätestens mit dem Antrag auf Ausstellung des Sportseeschifferscheins
  • Entrichtung der Prüfungsgebühr  bis spätestens 10 Tage vor der Prüfung

Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Prüfung muss insgesamt innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden (Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten), andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Monaten möglich.

Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Die Kosten werden von der Zentralen Verwaltungsstelle festgesetzt.

Antrag Ausstellung SSS/SHS
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Antrag Zulassung Praxis SSS
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Antrag Zulassung Theorie SSS
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Die Prüfungstermine und Bankverbindung finden Sie bei der Zentralen Verwaltungsstelle (ZVST).

Zur Zentralen Verwaltungsstelle