Welches Funkzeugnis benötige ich bei einer „Kombi-Anlage“ für See- und Binnenschifffahrtsfunk?
Es kommt auf die tatsächliche Ausübung des Funkverkehrs an: bei der Ausübung des Seefunkdiensts (nur) ein Seefunkzeugnis, bei der Ausübung des Binnenfunks (nur) ein Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
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