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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen.

Der DSV ist vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit der Prüfung und Erteilung von Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen beauftragt.

Mit unseren 15 DSV-Prüfungsausschüssen sind wir im gesamten Bundesgebiet für Sie vor Ort.

Gebührenerhöhung  zum 1.5.2025

Infolge der Portoerhöhung durch die Deutsche Post, werden davon betroffene Gebührentatbestände zum 1. Mai 2025 erhöht. Eine Auflistung der geänderten Gebührentatbestände können Sie dieser Übersicht entnehmen.

 

Neues Layout der Sportbootführerscheinkarte

Zum 1.1.2023 wurde ein neues Layout der Sportbootführerscheinkarte eingeführt.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Führerscheinkarte sind der Verzicht auf das Unterschriftenfeld und die Aufnahme medizinisch bedingter Auflagen in codierter Form unter der Ziffer 15.

Zum 14. April 2023 erfolgte aufgrund verschiedener Verordnungsänderungen eine weitere Anpassung des Layouts. Diese berücksichtigt zum einen die Aufhebung der gesonderten Längenbegrenzung für Sportfahrzeuge auf dem Rhein, die nunmehr wie auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen für Sportfahrzeuge unter 20 Metern Länge gilt.

Darüber hinaus wurde unter Ziffer 11 die Bestandskraft von Fahrerlaubnissen für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen hervorgehoben, die vor dem 1. Januar 1998 erteilt wurden. Für diese Fahrerlaubnisse gilt entweder die Regelung einer maximalen Wasserverdrängung von weniger als 15 m³ ohne Längenbegrenzung oder die Längenbegrenzung von weniger als 20 Metern unabhängig von der Wasserverdrängung. Es ist die jeweils günstigere Regelung maßgeblich.

 

 

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