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FAQs: Ersatz / Umschreibung

Ist mein Sportbootführerschein aus der DDR gültig?

Alle Sportbootführerscheine gelten unbefristet für den angegebenen Fahrtbereich. Das gilt auch für Führerscheine aus der DDR. Wer allerdings eine Auslandsreise mit einem Sportboot plant, sollte sich vorher einen neuen Sportbootführerschein ausstellen lassen, da in anderen Ländern in der Regel nur die aktuellen Scheine problemlos anerkannt werden.

Ich habe meinen Führerschein im Ausland erworben. Kann ich mir dafür einen deutschen Führerschein ausstellen lassen?

Eine Umschreibung ausländischer Sportbootführerscheine ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn Sie über ein Internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE verfügen, wird Ihnen in Deutschland bei einer Prüfung zum Sportbootführerschein die entsprechende praktische Prüfung erlassen. Hier finden Sie die Länder, die die Resolution Nr. 40 ECE anwenden. Es können nur Internationale Zertifikate herangezogen werden, die dem aktuellen Musterdokument der Übersichtsseite der UNECE entsprechen.

Benötige ich einen neuen Führerschein, wenn ich umgezogen bin oder meinen Namen geändert habe?

Bei Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift, ist die Ausstellung eines neuen Sportbootführerscheins zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam, um Missverständnissen vorzubeugen.

Kann ich die neue Führerscheinkarte beantragen, wenn ich schon einen Sportbootführerschein habe?

Wenn Sie Ihren „alten“ Sportbootführerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist dies gegen eine Gebühr selbstverständlich möglich. Die Ausstellung können Sie bei der Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbands in Hamburg beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Umtausch eines „alten“ Sportbootführerscheins gegen einen neuen Kartenführerschein.