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FAQs: Sportbootführerscheine

Was bedeutet die Zahl unter Ziffer 15 auf meinem Sportbootführerschein?

Seit dem 1. Januar 2023 werden auf dem Sportbootführerschein Auflagen und besondere Vermerke unter Ziffer 15 in codierter Form eingetragen.

Die Codierungen haben folgende Bedeutung:

01: Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich

02: Hörhilfe erforderlich

03: Prothesen der Gliedmaßen erforderlich

04: Begleitpersonen erforderlich

05: (Fahren) nur bei Tageslicht erlaubt

07: Beschränkt auf ein einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug (benannt)

08: Beschränkter Bereich (benannt)

09: Sonstige tauglichkeitsbezogene Auflagen (benannt)

10: Eintragung einer ehemals erteilten Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen bis 15 m³ Wasserverdrängung ohne Längenbegrenzung

Was ist ein vorläufiger Sportbootführerschein bzw. wozu brauche ich einen vorläufigen SBF?

Ein vorläufiger SBF dient zur Überbrückung der Produktionszeit der Sportbootführerscheinkarte. Er ist kostenpflichtig und verliert seine Gültigkeit mit Erhalt der SBF-Karte. Er kann nur in Verbindung mit der Erstellung der SBF-Karte ausgestellt werden. Dies gilt auch bei einer sogenannten „Vorabausstellung“.

Wann erhalte ich den vorläufigen Sportbootführerschein?

Sofern die Gebühr für den vorläufigen SBF entrichtet wurde, kann dieser am Tag der Prüfung ausgehändigt werden. Sollten allerdings am Prüfungstag Prüfungsteile nicht bestanden bzw. nicht in vollem Umfang abgelegt werden, wird der vorläufige SBF kostenpflichtig ungültig. Bei einer erneuten Beantragung eines vorläufigen SBF, wird eine erneute Gebühr fällig. (Kann der vorläufige SBF nicht am Tag der Prüfung ausgegeben werden, wird dieser im Anschluss postalisch versendet oder liegt nach Absprache zur Abholung im Prüfungsausschuss bereit.)

Werden meine Sportbootführerscheine im Ausland anerkannt?

Grundsätzlich ja. Sollten Sie noch einen alten Führerschein haben, empfehlen wir vor dem Auslandsaufenthalt eine Ersatzausfertigung, da in anderen Ländern in der Regel nur die aktuellen Scheine problemlos anerkannt werden.

Ich habe meinen Führerschein im Ausland erworben. Kann ich mir dafür einen deutschen Führerschein ausstellen lassen?

Eine Umschreibung ausländischer Sportbootführerscheine ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn Sie über ein Internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE verfügen, wird Ihnen in Deutschland bei einer Prüfung zum Sportbootführerschein die entsprechende praktische Prüfung erlassen. Hier finden Sie die Länder, die die Resolution Nr. 40 ECE anwenden. Es können nur Internationale Zertifikate herangezogen werden, die dem aktuellen Musterdokument der Übersichtsseite der UNECE entsprechen.

Werden ausländische Sportbootführerscheine anerkannt?

Ausländische Sportbootführerscheine können auf deutschen Schifffahrtsstraßen nur im Sinne einer sog. „Gastregel“ zum Führen von Sportbooten für einen begrenzten Zeitraum von höchstens einem Jahr anerkannt werden, was jedoch voraussetzt, dass der Inhaber seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, sondern in dem Land, in dem der ausländische Sportbootführerschein ausgestellt wurde und im Besitz des entsprechenden Befähigungsnachweises des Wohnsitzlands ist.

Gegen Vorlage eines Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE kann die praktische Prüfung zum Erwerb des SBF für den jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Antriebsart erlassen werden. Hier finden Sie die Länder, die die Resolution Nr. 40 ECE anwenden

Welchen Führerschein brauche ich, um eine Segelyacht an der Küste zu chartern?

Dann ist der Sportküstenschifferschein (SKS) der richtige Bootsführerschein. Der SKS ist die amtliche empfohlene Fahrerlaubnis für alle Küstengewässer bis zwölf Seemeilen Abstand zur Küste. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt. Empfohlen wird er allen Wassersportlern, die die Drei-Seemeilen-Zone verlassen wollen. Voraussetzung ist der Besitz des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.

Ich möchte im Ausland an der Küste ein Boot chartern. Welchen Führerschein benötige ich dafür?

Wenn Sie ein Boot chartern möchten, dann ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen der richtige Befähigungsnachweis. Er wird auf den Seeschifffahrtsstraßen und bis zu drei Seemeilen Abstand von der Küste benötigt, um motorisierte Sportboote mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) zu führen. Er wird international von Vercharterern regelmäßig anerkannt und gefordert. 

Wie lange ist ein Sportbootführerschein gültig?

Alle Sportbootführerscheine gelten unbefristet für den angegebenen Fahrtbereich. Das gilt auch für Führerscheine, die vor vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten ausgestellt wurden. Wer allerdings eine Auslandsreise mit einem Sportboot plant, sollte sich vorher einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da in anderen Ländern in der Regel nur die aktuellen Scheine problemlos anerkannt werden.

Ist mein Sportbootführerschein aus der DDR gültig?

Alle Sportbootführerscheine gelten unbefristet für den angegebenen Fahrtbereich. Das gilt auch für Führerscheine aus der DDR. Wer allerdings eine Auslandsreise mit einem Sportboot plant, sollte sich vorher einen neuen Sportbootführerschein ausstellen lassen, da in anderen Ländern in der Regel nur die aktuellen Scheine problemlos anerkannt werden.

Kann ich die neue Führerscheinkarte beantragen, wenn ich schon einen Sportbootführerschein habe?

Wenn Sie Ihren „alten“ Sportbootführerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist dies gegen eine Gebühr selbstverständlich möglich. Die Ausstellung können Sie bei der Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbands in Hamburg beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Umtausch eines „alten“ Sportbootführerscheins gegen einen neuen Kartenführerschein.

Benötige ich einen neuen Führerschein, wenn ich umgezogen bin oder meinen Namen geändert habe?

Bei Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift, ist die Ausstellung eines neuen Sportbootführerscheins zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam, um Missverständnissen vorzubeugen.