Seit dem 1. Januar 2023 werden auf dem Sportbootführerschein Auflagen und besondere Vermerke unter Ziffer 15 in codierter Form eingetragen.
Die Codierungen haben folgende Bedeutung:
01: Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
02: Hörhilfe erforderlich
03: Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
04: Begleitpersonen erforderlich
05: (Fahren) nur bei Tageslicht erlaubt
07: Beschränkt auf ein einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug (benannt)
08: Beschränkter Bereich (benannt)
09: Sonstige tauglichkeitsbezogene Auflagen (benannt)
10: Eintragung einer ehemals erteilten Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen bis 15 m³ Wasserverdrängung ohne Längenbegrenzung