Ausländische Sportbootführerscheine können auf deutschen Schifffahrtsstraßen nur im Sinne einer sog. „Gastregel“ zum Führen von Sportbooten für einen begrenzten Zeitraum von höchstens einem Jahr anerkannt werden, was jedoch voraussetzt, dass der Inhaber seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, sondern in dem Land, in dem der ausländische Sportbootführerschein ausgestellt wurde und im Besitz des entsprechenden Befähigungsnachweises des Wohnsitzlands ist.
Gegen Vorlage eines Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE kann die praktische Prüfung zum Erwerb des SBF für den jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Antriebsart erlassen werden. Hier finden Sie die Länder, die die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.