Wer stellt das Prüfungsboot für die praktische Prüfung?
Grundsätzlich die Bewerberin bzw. der Bewerber. Dies kann z. B. ein eigenes Boot sein oder eines der Ausbildungsstätte. Der Prüfungsausschuss stellt kein Prüfungsboot zu Verfügung!
Grundsätzlich die Bewerberin bzw. der Bewerber. Dies kann z. B. ein eigenes Boot sein oder eines der Ausbildungsstätte. Der Prüfungsausschuss stellt kein Prüfungsboot zu Verfügung!
Ja, dazu müssen die alten SBF dem Prüfungsausschuss im Original überlassen werden.
Gegen Vorlage eines Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE kann die praktische Prüfung zum Erwerb des SBF für den jeweiligen Geltungsbereich und die jeweilige Antriebsart erlassen werden. Die Länder, die diese Resolution anwenden, finden Sie hier.
Dies muss im Antrag auf Zulassung bei dem neuen Prüfungsausschuss angegeben werden. Die Unterlagen werden dann von Prüfungsausschuss zu Prüfungsausschuss versendet.
Nein. Außer dem SBF (See/Binnen) bleibt es bei den bisherigen, separaten Formaten.
Nach vorherigem Antrag und wenn die Prüfung bestanden wurde. Die Gebühr beträgt 15,70 Euro.
Ja, aber nicht ohne die Ausstellung auch eines SBF im Kartenformat für die Teilfahrerlaubnis. Eine „Überbrückung“ nur mit dem vorläufigen SBF bis zum Erwerb aller Teilprüfungen ist nicht möglich. |
Nein.
Die Nebenkosten zu den Prüfungsgebühren entstehen durch die Reisekosten der Prüfungskommission und ggf. die Raumkosten. Beim Sportbootführerschein sind die Nebenkosten in die Prüfungsgebühr integriert und fallen nicht zusätzlich an.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt: UBI-Ergänzungsprüfung. Für Inhaber des SRC ist die Prüfung zum LRC verkürzt. |
Hierüber informieren die zuständigen Prüfungsausschüsse, die Sie hier finden.
Üblicherweise der Prüfungsausschuss. Auf Antrag alternativ die Bewerberin bzw. der Bewerber, wenn die Funkanlage für die jeweilige Prüfung geeignet, zugelassen oder ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden und funktionsfähig ist.
Es muss sich um Küstengewässer handeln (dazu zählt nicht das Ijsselmeer). Wann die Seemeilen erworben wurden ist nicht relevant (z. B. vor oder nach dem Erwerb des SBF See). |
Die Schreibzeit kann um 10% verlängert werden. Die Legasthenie ist durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen (z. B. Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse, Gutachten). |