Herzlich willkommen beim Prüfungsausschuss (PA) Hessen
Bitte beachten Sie die nachstehenden, verbindlichen Hinweise!
Nach der Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen in Hessen vom 02. April 2022 ist die Teilnahme an Prüfungen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen (nicht älter als 24 h - 3G-Regel) möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Prüfungsbeginn zur Hinterlegung zu erbringen.
Für die Dauer der Prüfung (Theorie und Praxis) besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2 oder vergleichbar).
Eine zeitige Anmeldung zu einem der nachstehend genannten Prüfungstermine ist wegen der starken Nachfrage empfehlenswert!
Bitte beachten Sie auch die Hinweise, welche nach dem Termintableau für Sie zusammengestellt worden sind! Die Adresse des Prüfungsortes finden Sie unter dem "i"-Punkt.
Zur Ermittlung der fristgerechten Zahlung (Eingang spätestens 7 Tage für SBF und 14 Tage für SKS vor Prüfungsdatum) der Gebühren, mit evtl. anfallenden Nebenkosten, finden Sie weiter unten zu Ihrer Hilfe einen Gebührenrechner.
Kontakt
Prüfungsausschuss für amtliche
Sportbootführerscheine Hessen
Am Mühlenweg 3
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 - 174 926
Fax: 06142 - 174 925
E-Mail: info@pruefungsausschuss-hessen.org
Leiter: Roger Lenhart
Sprechzeiten
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Bankverbindung
IBAN: DE28 2007 0000 0400 3315 01
Name: Deutsche Bank Hamburg
SWIFT: DEUTDEHHXXX
Der PA Hessen nimmt Prüfungen für folgende Befähigungsnachweise ab:
- SBF: Sportbootführerschein für die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen
- SKS-Theorie: Sportküstenschifferschein
- FKN: Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Befähigungsnachweises.
Prüfungstermine
Datum | Ort | Befähigungsnachweis | Anmeldung |
---|
Um die erforderlichen Hygiene- und Schutzvorschriften erfüllen zu können, werden die Prüfungen jeweils in kleinen Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten statt finden.
In der Übersicht der Termine finden Sie die generelle Anfangszeit des Prüfungstages. Zur Vermeidung von Warteschlagen erhalten Sie mit der Zulassung zur Prüfung eine verbindliche Anfangszeit zugeteilt. Es empfiehlt sich deshalb, weitere persönliche Planungen an diesem Tag erst nach Zugang der bestätigten Prüfungszeit vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie den Antrag auf Prüfungszulassung mit den erforderlichen Anhängen komplett sehr zeitig zu Ihrem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss Hessen einreichen.
Zur Gewährleistung des Informationsflusses wollen Sie auf Ihrem Zulassungsantrag mindestens Ihre E-Mailadresse angeben.
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMEN:
1.) Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nicht medizinische Atemschutzmaske oder höherwertig). Die Masken werden von Ihnen mitgebracht.
2.) Das Tragen von Einmalhandschuhen wird empfohlen.
3.) Zu den Theorieprüfungen bringen Sie Ihre eigenen Stifte (dokumentenechte Stifte blau oder schwarz), sowie Bleistifte und Navigationsbesteck etc. für die Navigationsaufgaben mit.
Der Prüfungsausschuss stellt keine Materialien!
4.) Für die Knotenprüfung der praktischen Sportbootführerscheinprüfung bringen Sie Ihr eigenes Tauwerk (un-/gleichstarke Tampen/Enden) mit.
5.) Zutritt zu den Prüfungsörtlichkeiten haben ausschließlich an der Prüfung beteiligte Personen.
Aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebes im Dezember 2020 wird die Stichtagsregelung für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegen einzelner Prüfungsteile wie folgt abgeändert:
Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023.
Das Büro des PA-Hessen ist zu den genannten Sprechzeiten erreichbar und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns auch eine E-Mail zusenden, welche wir zeitnah beantworten werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Prüfungsverlauf!
Formulare
Hier finden Sie die Formulare und Anträge zu den angebotenen Befähigungsnachweisen.
Berechnen Sie jetzt Ihre Prüfungsgebühren
Zum GebührenrechnerNebenkosten
Zone | Prüfungsort | Kosten |
---|---|---|
SKS 1 | Reisekosten | 7,00 € |
SKS 2 | Miete Prüfungszentrum Raunheim | 5,00 € |
SKS 3 | Miete abweichender Prüfungsort | optional € |
FKN 1 | Reisekosten | 7,00 € |
FKN 2 | Miete Prüfungszentrum Raunheim | 5,00 € |
FKN 3 | Miete abweichender Prüfungsort | optional € |
Häufig gestellte Fragen zu
Kontakt
Anschrift
Prüfungsausschuss für amtliche
Sportbootführerscheine Hessen
Am Mühlenweg 3
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 - 174 926
Fax: 06142 - 174 925
E-Mail: info@pruefungsausschuss-hessen.org
Leiter: Roger Lenhart
Sprechzeiten
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Bankverbindung
IBAN: DE28 2007 0000 0400 3315 01
Name: Deutsche Bank Hamburg
SWIFT: DEUTDEHHXXX