Herzlich willkommen beim Prüfungsausschuss (PA) Bremen
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund eines Wasserschadens ist unser Büro in dieser Woche nicht besetzt!
Bitte lesen sie die -Wichtigen Informationen- im unteren Bereich unserer Website.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg!
Ihr Team vom PA Bremen
Prüfungsausschuss Bremen
für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse
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Kontakt
Prüfungsausschuss für amtliche
Sportbootführerscheine und
Funkzeugnisse Bremen
Birkenstraße 47-48
28195 Bremen
Telefon: 0421 - 478 869 07
Fax: 0421 - 478 869 08
E-Mail: [email protected]
Leiter: Rolf Detlefsen
Sprechzeiten
Dienstag - Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Kto-Inhaber: Deutscher Segler-Verband e. V.
IBAN: DE76 2007 0000 0400 3315 10
Name: Deutsche Bank
SWIFT: DEUTDEHBXXX
Der PA Bremen nimmt Prüfungen für folgende Befähigungsnachweise ab:
- SBF: Sportbootführerschein für die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen
- SKS: Sportküstenschifferschein
- UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- SRC: Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
- LRC: Allgemeines Funkbetriebszeugnis
- FKN: Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Befähigungsnachweises.
Prüfungstermine
| Datum | Ort | Befähigungsnachweis | Anmeldung |
|---|
Wichtige Informationen zur Prüfung
1. Prüfungsanmeldung
• Die Anmeldung erfolgt online über das blaue Feld „Onlineantrag“ in der Terminübersicht.
• Zusätzlich muss der unterschriebene Antrag im Original per Post eingereicht werden.
• Wenn die Online-Anmeldung nicht möglich ist (roter Kreis mit rotem X), wenden Sie sich bitte per E-Mail an den PA Bremen.
• Eine Zulassung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen fristgerecht eingegangen sind.
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2. Unterlagen
• Falls Sie bereits einen Sportbootführerschein besitzen (SBF See/Binnen, SKS, FKN), legen Sie bitte unbedingt eine Kopie Ihrer Unterlagen bei.
• Antrag, Unterlagen und Passbild müssen nur einmalig bei der Erstanmeldung im Original postalisch eingereicht werden.
• Für nachfolgende Teilprüfungen oder Wiederholungen reicht eine fristgerechte Terminmitteilung per E-Mail aus.
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3. Prüfungstag
• Mitzubringen zur SBF Prüfung sind:
o Personalausweis
o KFZ-Führerschein (Original)
o Schreib- und Arbeitsmaterial
o Sportbootführerschein (falls vorhanden)
• Startzeiten:
Die genauen Startzeiten werden erst nach Ablauf der Anmeldefristen festgelegt und können von den Angaben auf unserer Website abweichen.
→ Bitte planen Sie am Prüfungstag ausreichend zeitliche Reserven ein.
Etwa eine Woche vor der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit den verbindlichen Startzeiten.
• Für die praktische Prüfung muss der Bewerber selbst ein Boot bereitstellen.
Der PA stellt kein Boot zur Verfügung!
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4. Funkprüfung
Für die Abnahme der praktischen Funkprüfung stellt der PA Bremen folgende Geräte bereit:
• SRC und UBI:
o ICOM M505
o ICOM M323 (auf Anfrage)
• LRC:
o Transas GMDSS-Simulator mit Nachbildungen von SAILOR-Funkanlagen der Serien 4000, 5000 und 6000
o Alternativ auf Anfrage: LRC-Tutor (Frey-Software)
Geräte der Ausbildungsstätte können nach vorheriger Absprache verwendet werden, wenn dies rechtzeitig vor der Prüfung angemeldet wird.
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Prüfung!
Ihr Team vom PA Bremen
Formulare
Hier finden Sie die Formulare und Anträge zu den angebotenen Befähigungsnachweisen.
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Zum GebührenrechnerHäufig gestellte Fragen zu
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Funkzeugnisse Bremen
Birkenstraße 47-48
28195 Bremen
Telefon: 0421 - 478 869 07
Fax: 0421 - 478 869 08
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Leiter: Rolf Detlefsen
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